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   VG Sigmaringen, 10.03.2020 - 3 K 3574/19   

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VG Sigmaringen, 10.03.2020 - 3 K 3574/19 (https://dejure.org/2020,7976)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 10.03.2020 - 3 K 3574/19 (https://dejure.org/2020,7976)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 10. März 2020 - 3 K 3574/19 (https://dejure.org/2020,7976)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 113 Abs 1 S 4 VwGO
    Gemeinderatsbeschluss über Bauplatzvergabe nach Richtlinien; Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz; Mitwirkung eines wegen Interesses an der Bauplatzvergabe befangenen Gemeinderatsmitglieds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VG Sigmaringen (Pressemitteilung)

    Ummendorf: Bauplatzvergaberichtlinien waren rechtswidrig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtswidrigkeit einer Vergabe von Baugrundstücken anhand einer Bauplatzvergaberichtlinie

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 12.06.2001 - X ZR 150/99

    Vertrauensschutz bei Beteiligung an einer öffentlichen Ausschreibung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.03.2020 - 3 K 3574/19
    Wenn die öffentliche Hand - wie hier die Beklagte - für einen Grundstücksverkauf freiwillig den Weg einer öffentlichen Ausschreibung wählt, entsteht zwischen ihr und den Teilnehmern ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis, das sie zu Gleichbehandlung der Teilnehmer, Transparenz und Rücksichtnahme verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2008 - V ZR 56/07-, juris und Urteil vom 12. Juni 2001 -X ZR 150/99-, juris; LG Oldenburg, Urteil vom 06. Mai 2010 - 1 O 986/10-, juris).

    Das vorvertragliche Rechtsverhältnis ist daher ebenso wie etwaige daraus abzuleitende Pflichten und Rechte grundsätzlich dem bürgerlichen Recht zuzuordnen (vgl. OVG Nordrhein Westfalen, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 8 E 419/10-, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30.Mai 2007 - 3 O 58/07-, juris; BGH, Urteil vom 22. Februar 2008, a.a.O., und Urteil vom 12. Juni 2001, a.a.O.; LG Stuttgart, Urteil vom 24. März 2011 - 17 O 115/11- juris; LG Oldenburg, Urteil vom 06. Mai 2010, a.a.O.; s. auch BVerwG, Beschluss vom 02. Mai 2007 - 6 B 10.07-, juris zu Verfahren betreffend die Vergabe öffentlicher Aufträge).

    Vor den Zivilgerichten auszutragen sind daher grundsätzlich insbesondere Rechtsstreitigkeiten um die Frage, ob ein solches Bieterverfahren wirksam aufgehoben wurde (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2001, a.a.O.), ob ein Bieter zu Unrecht nicht zum Zuge kam (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Mai 2010, a.a.O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. vom 30. Mai 2007, a.a.O.) und ob einem Bieter ein Anspruch zusteht, dem Träger der öffentlichen Verwaltung die Erteilung des Zuschlags an einen anderen Bieter zu untersagen (vgl. LG Oldenburg, Urteil vom 06. Mai 2010, a.a.O.).

  • LG Oldenburg, 06.05.2010 - 1 O 986/10
    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.03.2020 - 3 K 3574/19
    Wenn die öffentliche Hand - wie hier die Beklagte - für einen Grundstücksverkauf freiwillig den Weg einer öffentlichen Ausschreibung wählt, entsteht zwischen ihr und den Teilnehmern ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis, das sie zu Gleichbehandlung der Teilnehmer, Transparenz und Rücksichtnahme verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2008 - V ZR 56/07-, juris und Urteil vom 12. Juni 2001 -X ZR 150/99-, juris; LG Oldenburg, Urteil vom 06. Mai 2010 - 1 O 986/10-, juris).

    Das vorvertragliche Rechtsverhältnis ist daher ebenso wie etwaige daraus abzuleitende Pflichten und Rechte grundsätzlich dem bürgerlichen Recht zuzuordnen (vgl. OVG Nordrhein Westfalen, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 8 E 419/10-, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30.Mai 2007 - 3 O 58/07-, juris; BGH, Urteil vom 22. Februar 2008, a.a.O., und Urteil vom 12. Juni 2001, a.a.O.; LG Stuttgart, Urteil vom 24. März 2011 - 17 O 115/11- juris; LG Oldenburg, Urteil vom 06. Mai 2010, a.a.O.; s. auch BVerwG, Beschluss vom 02. Mai 2007 - 6 B 10.07-, juris zu Verfahren betreffend die Vergabe öffentlicher Aufträge).

    Vor den Zivilgerichten auszutragen sind daher grundsätzlich insbesondere Rechtsstreitigkeiten um die Frage, ob ein solches Bieterverfahren wirksam aufgehoben wurde (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2001, a.a.O.), ob ein Bieter zu Unrecht nicht zum Zuge kam (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Mai 2010, a.a.O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. vom 30. Mai 2007, a.a.O.) und ob einem Bieter ein Anspruch zusteht, dem Träger der öffentlichen Verwaltung die Erteilung des Zuschlags an einen anderen Bieter zu untersagen (vgl. LG Oldenburg, Urteil vom 06. Mai 2010, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2015 - 8 S 1386/14

    Nichtöffentliche Beratung über Ausübung eines Vorkaufsrechts; Heilung eines

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.03.2020 - 3 K 3574/19
    Insbesondere ist dem von den Klägern zitierten Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 23. Juni 2015 (8 S 1386/14, juris) eine solche Auffassung nicht zu entnehmen.

    Dies ist ausweislich des Sitzungsprotokolls so nicht geschehen (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Juni 2015, a.a.O.).

  • BGH, 22.02.2008 - V ZR 56/07

    Verfahren zur Überprüfung der Veräußerung eines Grundstücks durch einen Träger

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.03.2020 - 3 K 3574/19
    Wenn die öffentliche Hand - wie hier die Beklagte - für einen Grundstücksverkauf freiwillig den Weg einer öffentlichen Ausschreibung wählt, entsteht zwischen ihr und den Teilnehmern ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis, das sie zu Gleichbehandlung der Teilnehmer, Transparenz und Rücksichtnahme verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2008 - V ZR 56/07-, juris und Urteil vom 12. Juni 2001 -X ZR 150/99-, juris; LG Oldenburg, Urteil vom 06. Mai 2010 - 1 O 986/10-, juris).

    Das vorvertragliche Rechtsverhältnis ist daher ebenso wie etwaige daraus abzuleitende Pflichten und Rechte grundsätzlich dem bürgerlichen Recht zuzuordnen (vgl. OVG Nordrhein Westfalen, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 8 E 419/10-, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30.Mai 2007 - 3 O 58/07-, juris; BGH, Urteil vom 22. Februar 2008, a.a.O., und Urteil vom 12. Juni 2001, a.a.O.; LG Stuttgart, Urteil vom 24. März 2011 - 17 O 115/11- juris; LG Oldenburg, Urteil vom 06. Mai 2010, a.a.O.; s. auch BVerwG, Beschluss vom 02. Mai 2007 - 6 B 10.07-, juris zu Verfahren betreffend die Vergabe öffentlicher Aufträge).

  • VG Stuttgart, 19.09.2013 - 3 K 2686/13

    Verwaltungsrechtsweg; Reservierung eines kommunalen Baugrundstücks

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.03.2020 - 3 K 3574/19
    Solche Ausnahmen wurden in der Rechtsprechung in besonders gelagerten Einzelfällen erwogen (vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 29. September 2013 - 3 K 2686/13 -, juris), so wenn die vergebende Stelle aufgrund öffentlicher Vorgaben in ihrer Entscheidung gebunden war (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Januar 1995 -8 S 841/94-, juris und Beschluss vom 12. März 1993 -8 S 2554/92-, juris sowie Hessischer VGH, Beschluss vom 20.12.2005 - 3 TG 3035/05-, juris, jeweils zu Grundstückveräußerungen in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich im Sinne der §§ 165 ff. BauGBa.F.), wenn die Vergabeentscheidung aus Bemühungen der Gebietskörperschaft hergeleitet wurde, im Rahmen der Daseinsvorsorge eine bestimmte Nutzung des Grundstücks zu erreichen (vgl. VG Münster, Beschluss vom 19. Januar 2009 - 1 L 673/08- juris), wenn die Auswahl unter den Kaufinteressenten nach Vergabekriterien, die im öffentlichen Interesse die Förderung eines bestimmten Personenkreises (z.B. kinderreiche Familien) bezweckten, getroffen wurde (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juni 2000 - 21 E 472/00-, juris), oder wenn der Träger öffentlicher Verwaltung mit ihr hoheitliche Zwecke verfolgte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01. September 1992 -7 E 11459/92-, juris, zur Förderung der örtlichen gewerblichen Wirtschaft und der Städtebaupolitik; VG Minden, Beschluss vom 08. November 2010 - 2 L 451/10-, juris, zur Subventionierung ortsansässiger Gewerbetreibender, Wohnungsbauförderung o. dgl.).

    Als eröffnet wurde der Verwaltungsrechtsweg ferner in einem Fall angesehen, in dem die Gemeinde für die Vergabe eines Baugrundstücks der Form nach ein Verwaltungsverfahren im Sinne von §§ 1 Abs. 1, 9 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) gewählt hatte, das nur einem Träger öffentlicher Gewalt zusteht (vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 29. September 2013, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2010 - 8 E 419/10

    Eröffung des Verwaltungsrechtswegs für eine Streitigkeit über die Veräußerung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.03.2020 - 3 K 3574/19
    Das vorvertragliche Rechtsverhältnis ist daher ebenso wie etwaige daraus abzuleitende Pflichten und Rechte grundsätzlich dem bürgerlichen Recht zuzuordnen (vgl. OVG Nordrhein Westfalen, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 8 E 419/10-, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30.Mai 2007 - 3 O 58/07-, juris; BGH, Urteil vom 22. Februar 2008, a.a.O., und Urteil vom 12. Juni 2001, a.a.O.; LG Stuttgart, Urteil vom 24. März 2011 - 17 O 115/11- juris; LG Oldenburg, Urteil vom 06. Mai 2010, a.a.O.; s. auch BVerwG, Beschluss vom 02. Mai 2007 - 6 B 10.07-, juris zu Verfahren betreffend die Vergabe öffentlicher Aufträge).

    Vor den Zivilgerichten auszutragen sind daher grundsätzlich insbesondere Rechtsstreitigkeiten um die Frage, ob ein solches Bieterverfahren wirksam aufgehoben wurde (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2001, a.a.O.), ob ein Bieter zu Unrecht nicht zum Zuge kam (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Mai 2010, a.a.O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. vom 30. Mai 2007, a.a.O.) und ob einem Bieter ein Anspruch zusteht, dem Träger der öffentlichen Verwaltung die Erteilung des Zuschlags an einen anderen Bieter zu untersagen (vgl. LG Oldenburg, Urteil vom 06. Mai 2010, a.a.O.).

  • EuGH, 08.05.2013 - C-197/11

    Das flämische Dekret über die Grundstücks- und Immobilienpolitik verstößt gegen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.03.2020 - 3 K 3574/19
    Der EuGH ging daher davon aus, dass die Entscheidung, die das vorlegende Gericht im Anschluss an sein Urteil treffen werde, folglich Wirkungen auch in Bezug auf die letztgenannten Staatsbürger entfalten kann (vgl. zum Ganzen EuGH, Urteil vom 8.Mai 2013, C-197/11).
  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.03.2020 - 3 K 3574/19
    Ist - wie hier - das ursprüngliche Rechtsverhältnis wegen einer grundlegenden Änderung der Rechtslage nach Erhebung der Feststellungklage beendet, kann diese Klage im Hinblick auf das erforderliche Feststellungsinteresse unter Beachtung der zu § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entwickelten Grundsätze fortgeführt werden (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 29. April 1997 - 1 C 2.95 -, juris).
  • EuGH, 05.05.2011 - C-434/09

    EU-Bürger, die noch nie ihr Recht auf Freizügigkeit ausgeübt haben, können sich

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.03.2020 - 3 K 3574/19
    In seinem hierzu ergangenen grundlegenden Urteil vom 8. Mai 2013 ("Flämisches Einheimischenmodell") stellte der EuGH klar, dass nach seiner ständigen Rechtsprechung die Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit und die zu ihrer Durchführung erlassenen Maßnahmen zwar nicht auf Tätigkeiten anwendbar sind, die keine Berührung mit irgendeinem der Sachverhalte aufweisen, auf die das Unionsrecht abstellt, und die mit keinem relevanten Element über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (vgl. Urteil vom 1. April 2008, Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon, C-212/06, Slg. 2008, I-1683, juris, Randnr. 33, sowie Urteil vom 5. Mai 2011, McCarthy, C-434/09, Slg. 2011, I-3375, juris, Randnr. 45).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.08.1990 - 3 S 132/90

    Bauplanungsrecht - Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.03.2020 - 3 K 3574/19
    Es reicht dabei nicht aus, dass der Beschluss in öffentlicher Sitzung gefasst wurde; vielmehr musste über die Frage der Bauplatzvergaberichtlinien auch öffentlich beraten werden (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08. August 1990 - 3 S 132/90 -, juris).
  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges"

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2019 - 1 S 188/19

    Beschwerde gegen einen Hängebeschluss; Weigerung der Behörde, Verwaltungsakten

  • BVerwG, 15.12.1992 - 5 B 144.91

    Rechtsweg für Erstattungsansprüche im Verhältnis zwischen Sozialleistungsträgern

  • BVerwG, 29.04.1988 - 9 C 54.87

    Bescheinigung - Aufenthaltsgestaltung - Asylbewerber - Asylverfahren -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2000 - 21 E 472/00

    Auswahlentscheidung über Käufer eines gemeindeeigenen Grundstücks;

  • VGH Hessen, 20.12.2005 - 3 TG 3035/05

    Gemeindliches Grundstück; Verkauf; Vergabe, Investorenauswahl; Rechtsweg;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.09.1992 - 7 E 11459/92

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung; Verwaltungsgerichtliches Eilverfahren;

  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 10 BV 13.1006

    Vermittlung von Lotterien im Internet - Feststellungsinteresse nach Erledigung

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1993 - 8 S 2554/92

    Rechtsweg bei Geltendmachung eines Veräußerungsanspruchs aus BauGB § 169 -

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1995 - 8 S 841/94

    Vergabe von städtischem Bauland im Rahmen einer städtebaulichen

  • LG Stuttgart, 24.03.2011 - 17 O 115/11
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2007 - 3 O 58/07

    Rechtsweg im Rahmen der Durchführung eines Bieterverfahrens

  • VG Münster, 19.01.2009 - 1 L 673/08

    Übertragung gemeindeeigener Baugrundstücke für Wohnzwecke auf der Grundlage eines

  • VG Minden, 08.11.2010 - 2 L 451/10

    Erfordernis einer Differenzierung i.R.d. Qualifizierung der Natur eines

  • VG Sigmaringen, 21.12.2020 - 7 K 3840/20

    Gemeinderatsbeschluss über Bauplatzvergabe nach Richtlinien; Anforderungen der

    Als eröffnet wurde der Verwaltungsrechtsweg ferner in einem Fall angesehen, in dem die Gemeinde für die Vergabe eines Baugrundstücks der Form nach ein Verwaltungsverfahren im Sinne von § 1 Abs. 1, § 9 LVwVfG gewählt hatte, das nur einem Träger öffentlicher Gewalt zusteht (VG Sigmaringen, Urteil vom 10. März 2020 - 3 K 3574/19 -, juris, Rn. 31 m. w. N.).

    Eine solche Selbstbindung der Verwaltung setzt indes voraus, dass die Richtlinie ihrerseits mit dem höherrangigen Recht, insbesondere mit dem Verfassungs- und dem Unionsrecht vereinbar ist (zum Ganzen: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09. Juli 2010 - 2 A 10310/10 -, juris, Rn. 33; VG Sigmaringen, Urteil vom 10. März 2020 - 3 K 3574/19 -, juris, Rn. 58).

  • VG Sigmaringen, 17.10.2022 - 7 K 98/21

    Vergabe gemeindlicher Baugrundstücke; Bauplatzvergaberichtlinie;

    Diese haben nach ihren Angaben zu der Bauplatzvergaberichtlinie in dieser (vgl. die Präambel) auch ihren Niederschlag gefunden: Es geht der Beklagten um den Erhalt einer gewachsenen Bevölkerungsstruktur und der Versorgung des in der Bauplatzvergaberichtlinie durch die Vergabekriterien definierten Personenkreises mit Grundstücken zur Wohnbebauung (vgl. zur Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Verwaltungsgerichten: Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 10.03.2020 - 3 K 3574/19 - juris Rn. 28 ff., und Beschluss der Kammer vom 21.12.2020 - 7 K 3840/20 - juris Rn. 20 bis 22).

    Da dieses Vergabeverfahren aufgehoben wurde, ist es auch nicht möglich, die Beklagte zu verurteilen, die Kläger im Rahmen dieses Verfahrens unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden (vgl. zur Erledigung eines "Bescheidungsantrags" durch Aufhebung von Bauplatzvergaberichtlinien: Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 10.03.2022 - 3 K 3574/19 - juris Rn. 60).

    Ein Verstoß dagegen kann vorliegen, wenn über Angelegenheiten, die öffentlich zu verhandeln sind, eine Festlegung des Gemeinderats in einer nicht öffentlichen Zusammenkunft erfolgt ist und dann keine echte Beratung mehr in der öffentlichen Sitzung stattfindet (vgl. Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 10.03.2020 - 3 K 3574/19 - juris Rn. 45).

    Mit einer Feststellungsklage kann nämlich auch ein vergangenes Rechtsverhältnis zur Klärung gestellt werden (vgl. Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 10.03.2022 - 3 K 3574/19 - juris Rn. 39 unter Verweis auf nur Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 12.12.2016 - 10 BV 13.1006 -, juris).

  • VG Sigmaringen, 03.03.2022 - 14 K 4018/21

    Ulm-Jungingen: Bauplatzvergaberichtlinie ist voraussichtlich rechtswidrig

    Im vorliegenden Fall ist die Frage der (Nicht-)Berücksichtigung im Rahmen der gemeindlichen Vergabe, also das "Ob" des Grundstückskaufs streitgegenständlich, und gerade noch nicht die Frage der Ausgestaltung und Abwicklung des Grundstückskaufs (hierzu ausführlich VG Sigmaringen, Beschluss vom 21. Dezember 2020 - 7 K 3840/20 -, juris, Rn. 20ff und VG Sigmaringen, Urteil vom 10. März 2020 - 3 K 3574/19 -, juris, Rn. 28ff).

    Eine solche Selbstbindung der Verwaltung setzt indes voraus, dass die Kriterien ihrerseits mit dem höherrangigen Recht, insbesondere mit dem Verfassungs- und dem Verwaltungsrecht vereinbar sind (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09. Juli 2010 - 2 A 10310/10 -, juris, Rn. 33f; VG Sigmaringen, Urteil vom 10. März 2020 - 3 K 3574/19 -, juris, Rn. 58; VG Sigmaringen, Beschluss vom 21. Dezember 2020 - 7 K 3840/20 -, juris, Rn. 36).

  • LG Ravensburg, 30.06.2022 - 1 S 27/22

    LG Ravensburg legt EuGH Fragen zur Auslegung von Art. 82 DSGVO vor - u.a.

    Die Beklagte hatte am 19.06.2020 ohne Einverständnis der Kläger im Internet eine Tagesordnung für eine Gemeinderatssitzung veröffentlicht, in der mehrfach die Namen der Kläger genannt wurden, und ein am 10.03.2020 vom Verwaltungsgericht Sigmaringen verkündetes Urteil veröffentlicht, in dessen Rubrum die Kläger ungeschwärzt mit Vor- und Nachname und ihrer Anschrift aufgeführt waren.
  • VG Karlsruhe, 26.09.2022 - 1 K 2548/21

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Allein die öffentliche Beschlussfassung nach öffentlicher Beratung trägt dem Zweck der Transparenz und der öffentlichen Kontrolle von Entscheidungen demokratisch gewählter Organe ausreichend Rechnung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 08.08.1990 - 3 S 132/90 -, juris Rn. 26 und vom 23.06.2015 - 8 S 1386/14 -, juris Rn. 45; VG Sigmaringen, Urteil vom 10.03.2020 - 3 K 3574/19 -, juris Rn. 45).
  • VG Sigmaringen, 22.04.2022 - 4 K 4006/21

    Bauplatzvergabe; Vergabeverfahrensanspruch; Vergaberichtlinien und -kriterien

    Im vorliegenden Fall ist die Frage der (Nicht-)Berücksichtigung im Rahmen der gemeindlichen Vergabe, also das "Ob" des Grundstückskaufs streitgegenständlich, und gerade noch nicht die Frage der Ausgestaltung und Abwicklung des Grundstückskaufs, d.h. das "Wie" (hierzu ausführlich VG Sigmaringen, Beschluss vom 21.12.2020 - 7 K 3840/20 -, juris, Rn. 20 ff. und VG Sigmaringen, Urteil vom 10.03.2020 - 3 K 3574/19 -, juris, Rn. 28 ff).

    Eine solche Selbstbindung der Verwaltung setzt voraus, dass die Richtlinie ihrerseits mit dem höherrangigen Recht, insbesondere mit dem Verfassungsrecht vereinbar ist (zum Ganzen: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.07.2010 - 2 A 10310/10 -, juris, Rn. 33; VG Sigmaringen, Urteil vom 10.03.2020 - 3 K 3574/19 -, juris, Rn. 58).

  • VG Ansbach, 07.09.2021 - AN 4 E 21.01228

    Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs für einen gegen den Verkauf eines

    Damit sei für die Vergabe des Grundstücks zumindest der Form nach ein Verwaltungsverfahren i.S.d. Art. 1 Abs. 1, 9 BayVwVfG gewählt worden, das als Vergabeverfahren nur einem Träger öffentlicher Gewalt zustehe (unter Verweis auf VG Sigmaringen, U.v. 13.03.2020 - Az. 3 K 3574/19).

    Es ist weder substantiiert vorgetragen, noch sonst ersichtlich, dass es bei der Antragsgegnerin Vergaberichtlinien (wie im anders gelagerten Fall des VG Sigmaringen, U.v. 10.03.2020 - 3 K 3574/19 - juris) gibt.

  • VG Saarlouis, 12.05.2022 - 1 K 966/20

    Presseerklärung der Staatsanwaltschaft zu Anklageerhebung ohne hinreichende

    Ist die Erledigung hingegen - wie vorliegend durch das verfrühte Absetzen der streitgegenständlichen Presseerklärung vom 09.12.2019 - bereits vor Klageerhebung eingetreten, ist unmittelbar vor den ordentlichen Gerichten zu klagen (vgl. BeckOK VwGO/ Möstl , 59. Ed. (Stand: 01.10.2021), VwGO § 43 Rn. 25; Kopp/Schenke , VwGO, 26. Aufl. 2020, § 113 Rn. 136 m. w. N.; VG Sigmaringen, Urteil vom 10.03.2020, 3 K 3574/19, juris Rn. 41; siehe auch BVerwG, Urteil vom 20.01.1989, 8 C 30/87, juris Rn. 9 zu § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO).
  • VG Ansbach, 26.04.2021 - AN 17 E 21.00526

    Rechtsnatur eines Grundstückskaufvertrages einer Gemeinde

    Es ist weder substantiiert vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass es in der Gemeinde ... Vergaberichtlinien (vgl. hierzu: VG Sigmaringen, U.v. 10.3.2020 - 3 K 3574/19 - juris) gibt.
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